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   VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03   

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https://dejure.org/2008,34473
VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03 (https://dejure.org/2008,34473)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17.12.2008 - 6 K 2429/03 (https://dejure.org/2008,34473)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 17. Dezember 2008 - 6 K 2429/03 (https://dejure.org/2008,34473)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.02.1997 - 7 C 50.95

    Enteignung von Ausländern im Zuge der sog. Bodenreform

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Die Bodenreformenteignungen - hier auf Grundlage der Verordnung über die Bodenreform in der Provinz Mark Brandenburg vom 06. September 1945 (abgedruckt in RWS unter 2.6.1) - sind demnach in aller Regel besatzungshoheitlicher Natur (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1994 - 7 C 58.93 -, BVerwGE 96, 183, 185; vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 -, zitiert nach juris).

    Dieses generelle Enteignungsverbot schloss auch Enteignungen im Zuge der Bodenreform ein, da sich den maßgeblichen sowjetischen Verlautbarungen nichts Abweichendes entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - a. a. O., m. w. N.; vom 07. März 2007 - 8 C 28.05 -, zitiert nach juris m. w. N.).

    Ein solches Vollzugselement war mit dem bloßen Inkrafttreten der Bodenreformverordnungen noch nicht verbunden; diese Vorschriften bedurften noch einer weiteren Umsetzung durch staatliche Stellen im Sinne eines tatsächlichen Zugriffs auf den jeweiligen landwirtschaftlichen Betrieb, um die endgültige und vollständige Verdrängung des Eigentümers aus seinem Eigentum deutlich zu machen (vgl. Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 -, a. a. O., Rn. 10 m. w. N.; Urteil vom 24. September 2003 - 8 C 27.03 - zitiert nach juris, dort Rn 33 ff.).

    Dies gilt auch hinsichtlich der während der Dauer der sowjetischen Besatzungszeit aufgesiedelten und an Neubauern verteilten Flächen, wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt in den Bodenfonds zurückgefallen sind und nicht wieder an Neubauern vergeben wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - zitiert nach juris, dort Rn. 12 ff.).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Dies ist ebenfalls nach faktischen Kriterien zu beurteilen und setzt voraus, dass der von der Enteignung Betroffene von den DDR-Organen (wieder) als Eigentümer angesehen wurde (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 2001 - 8 C 23.01 -, zitiert nach juris, dort Rn. 15).
  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 58.93

    Vermögensfragen - Klagebefugnis - SMAD-Enteignung - Gesellschafter - Enteignung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Die Bodenreformenteignungen - hier auf Grundlage der Verordnung über die Bodenreform in der Provinz Mark Brandenburg vom 06. September 1945 (abgedruckt in RWS unter 2.6.1) - sind demnach in aller Regel besatzungshoheitlicher Natur (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 30. Juni 1994 - 7 C 58.93 -, BVerwGE 96, 183, 185; vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 -, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 07.03.2007 - 8 C 28.05

    Enteignung; besatzungshoheitliche Grundlage; bisher unbekannte SMAD-Befehle;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Dieses generelle Enteignungsverbot schloss auch Enteignungen im Zuge der Bodenreform ein, da sich den maßgeblichen sowjetischen Verlautbarungen nichts Abweichendes entnehmen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Februar 1997 - 7 C 50.95 - a. a. O., m. w. N.; vom 07. März 2007 - 8 C 28.05 -, zitiert nach juris m. w. N.).
  • BVerwG, 27.06.1996 - 7 C 3.96

    Kein Restitutionsausschluß von mittelbar ausländischem Eigentum bei konkretem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (vgl. BVerwGE 101, 282 , Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).".
  • BVerwG, 16.10.1996 - 7 B 232.96

    Offene Vermögensfragen - Enteignung auf besatzungshoheitlicher Grundlage,

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Anders verhält es sich nur dann, wenn die Besatzungsmacht ihr allgemeines Schutzversprechen für mittelbares ausländisches Eigentum im Einzelfall in eine konkrete Handlungsanweisung und damit in ein Enteignungsverbot umgesetzt hatte (vgl. BVerwGE 101, 282 , Beschluss vom 16. Oktober 1996 - BVerwG 7 B 232.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 90).".
  • BVerwG, 24.06.2005 - 7 B 6.05

    Enteignungsverbot der sowjetischen Besatzungsmacht in Bezug auf Unternehmen mit

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    69 Dieser zuletzt im Beschluss vom 24. Juni 2005 (- 7 B 6.05 -, zitiert nach juris) bestätigten Rechtsprechung schließt sich die Kammer an.
  • BVerwG, 20.04.2000 - 7 B 2.00

    Enteignung, besatzungshoheitliche; Versicherungsgesellschaft;

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 17.12.2008 - 6 K 2429/03
    Im Beschluss vom 20. April 2000 (- 7 B 2.00 -, zitiert nach juris) wird hierzu zusammenfassend ausgeführt:.
  • VG Cottbus, 27.02.2013 - 1 K 299/05

    Rückübertragungsrecht

    Zudem verweise das Urteil des VG Frankfurt (Oder) vom 17. Dezember 2008 (6 K 2429/03) auf einen - allerdings in den Listen nicht befindlichen - SMAD- Befehl Nr. 196 vom 06. Mai 1947, wonach es unzulässig sei, den Bauern Bodenreformland wieder zu entziehen.
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